Dem Kriegsrecht zufolge ist die Anwendung von Gewalt nur
zur Selbstverteidigung erlaubt, darf lediglich auf feindliche Kombattant*innen
und militärische Objekte allein gerichtet werden, und muss besonders dann verhältnismäßig
und vorsichtig sein, wenn bei dieser Aktion Zivilist*innen zu Schaden kommen
können. Eine juristische Perspektive auf den derzeitigen Israel-Gaza Krieg.